Rechtsgebiete der Kanzlei
Um bei rechtlichen Problemstellungen schnell und kompetent agieren zu können, ist eine Spezialisierung unerlässlich.
Insofern konzentriere ich mich auf die Beratung in bestimmten Rechtsgebieten. Im Detail können Sie das den unten aufgelisteten Tätigkeitsschwerpunkten entnehmen.
Dabei ist zu beachten, dass es natürlich eine Unmenge an rechtlichen Fragestellungen gibt und sich nicht sämtliche eindeutig einem Rechtsgebiet zuordnen lassen.
Sollten Sie sich also nicht sicher sein, ob Ihre Angelegenheit zu einem der folgenden Rechtsgebiete zählt, sprechen Sie mich gerne an.
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Strafrecht
- Kauf- und Werkvertragsrecht
- Verkehrsrecht
- Forderungseinzug
- Arbeitsrecht
- Sportrecht
- Sozialrecht
- Betreuungsrecht
Strafrecht
Aufgrund der Fülle und Unübersichtlichkeit des Vorschriftendschungels ist man sich manchmal gar nicht bewusst, dass man eine Grenze überschritten hat.
Das Strafgesetz regelt dabei zwar die Strafe, die genaue Strafzumessung ist jedoch von vielen Faktoren abhängig. Deswegen ist die rechtzeitige Einholung kompetenten anwaltlichen Rates unerlässlich, insbesondere, wenn man sich plötzlich mit den Strafverfolgungsbehörden konfrontiert sieht. Dies kann häufig Ärger oder langwierige Verfahren ersparen.
Bei strafrechtlichen Verfahren ist es wichtig, dass der Mandant unbedingt von seinem Recht Gebrauch machen sollte, sich zunächst nicht gegenüber den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft) zu äußern; selbst wenn man der Meinung ist, dass der Vorwurf einer Tat "ins Leere geht". Manch unbedachte Äußerung kann dann schon negative Auswirkungen für den Mandanten nach sich ziehen.
Wenn ich mit einer Strafverteidigung beauftragt werde, ist grundsätzlich zunächst angezeigt, bei den Strafverfolgungsbehörden Akteneinsicht zu beantragen. Damit erlangt man Kenntnis, was dem Mandanten genau vorgeworfen wird und was Anlass zu dem Verdacht des Vorliegens einer Straftat geführt hat.
Nur auf Basis der Kenntnis des Ermittlungsergebnisses kann eine ausführliche Beratung und Besprechung hinsichtlich des Verteidigungsvorgehens vorgenommen werden.
Dazu werden Sie unter anderem zu folgenden Punkten beraten und vertreten:
- Strafverteidigung (auch als Pflichtverteidiger)
- Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Nebenklage
- Privatklage
- Verkehrsstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Vermögens- und Bestechungsdelikte
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Wirtschaftsstrafrecht
- Insolvenzstrafrecht
- Strafvollstreckung
Abschließend sollten Sie bedenken, dass möglicherweise Fristen laufen. Daher kontaktieren Sie mich bitte umgehend, so dass ich vollumfänglich Ihre Rechte wahren kann.
Am schnellsten und effektivsten lässt sich Ihre Angelegenheit bearbeiten, wenn bereits vor dem ersten Termin sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Darunter fallen z.B.:
- Anklageschrift
- Strafbefehl
- Anhörungsbogen
- Bußgeldbescheid
- Rechtsschutzversicherungsunterlagen
Sprechen Sie mich an.
Kauf- und Werkvertragsrecht
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Das allgemeine Zivilrecht umfasst sämtliche Verträge zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Hierunter fallen Forderungsangelegenheiten (z.B. Beitreiben bzw. Abwehr von Forderungen ? Verlinkung zu "FORDERUNGSMANAGEMENT"), Miet- und Pachtverträge (? Verlinkung zu Rechtsgebiet "MIETRECHT") und sonstige Verträge, sofern sie nicht speziellen Rechtsgebieten zugeordnet werden.
Ferner finden Sie in mir eine qualifizierte Beratung und Vertretung, wenn Sie die Durchsetzung von Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüchen begehren sowie sich werkvertragsrechtlichen Problemen gegenüber stehen sehen (z.B. mangelhafte Herstellung eines Werkes gegen Zahlung einer Vergütung, u.a. Maler- und Streicharbeiten, etc.).
Der Umgang mit diesen Angelegenheiten, die gerne als Alltagsprobleme bezeichnet werden, stellt für den Einzelnen eben häufig kein alltägliches Problem daher.
Daher erhalten Sie von mir hinsichtlich dieser vermeintlichen Alltagsprobleme eine interessengerechte Beratung und Vertretung, um Ihre Rechte bestmöglich wahren zu können und das Problem nach Ihren Vorstellungen zu lösen.
Im Einzelnen findet eine umfassende Beratung insbesondere in folgenden Bereichen statt:
- Kaufverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Werk- und Dienstverträge
- Gesellschaftsverträge
- Vertriebs- und Lieferverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERTRAGSRECHT
Der Gestaltung von Verträgen kommt im unternehmerischen Verkehr eine besondere Bedeutung zu.
Ein für Ihr Unternehmen passendes Vertragswerk hilft Ihnen die eigene Leistung zu definieren und sich gegen Risiken abzusichern. Es dient der Dokumentation der eigenen Leistung und hilft ihnen im Streitfall Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wichtig ist, dass der Vertrag auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Es gilt im Vorfeld zu klären, wer Vertragspartner werden soll und welche sinnvollen Regelungen vereinbart werden können, um eine ordnungsgemäße und möglichst geräuschfreie Abwicklung des Vertragsverhältnisses gewährleisten zu können.
Es empfiehlt sich daher, sich rechtzeitig Gedanken über die eigene Leistung zu machen und die wesentlichen Punkte zu definieren, die vertraglich festgehalten werden sollen. Ich unterstütze Sie gerne dabei, einen auf Ihre Unternehmung zugeschnittenen Vertrag zu entwerfen, damit Sie vorher mögliche Risiken ausschalten können, um später Konflikte zu vermeiden.
Sprechen Sie mich an.
KAUFRECHT
Das Kaufrecht behandelt Ihre Rechte als Käufer.
Sollten Sie nach dem Kauf eines neuen Fernsehers oder eines Fitnessgeräts bereits nach kurzer Zeit feststellen, dass dieser bzw. dieses nicht mehr funktioniert, so besitzen Sie verschiedene Rechte. Soweit (noch) möglich, können Sie den gekauften Gegenstand umtauschen, reparieren lassen, den Kaufpreis mindern oder gar von dem Kaufvertrag zurücktreten.
Auch bei Vertragsabschlüssen über das Internet (z.B. ebay, Amazon) oder per Telefon wird das Kaufrecht angewandt.
Sollten Sie sich bezüglich Ihres Vorgehens unsicher sein, so holen Sie meinen anwaltlichen Rat ein.
WERKVERTRAGSRECHT
Das Werkvertragsrecht (Herstellen einer Sache, etwa kundenspezifische Computer-Software, Kfz-Reparatur, Handwerkerarbeiten, etc.) richtet sich im Wesentlichen nach den kaufrechtlichen Vorschriften.
So werden jedenfalls die Rechte des Bestellers (Kunde) einer Sache und die Verjährung von Ansprüchen nach den Bestimmungen im Kaufrecht behandelt.
Bei der Beurteilung, ob der Unternehmer seine grundsätzliche Pflicht, ein mangelfreies Werk abzuliefern, erfüllt hat oder er mangelhaft geleistet hat, ist zunächst auf die zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit abzustellen.Schon bei dieser Vereinbarung (oder auch nicht) kommt es häufig zu unterschiedlichen Ansichten und rechtlichen Konflikten.
Bei der Klärung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten möchte ich Ihnen gerne helfen.
Sprechen Sie mich an.
Verkehrsrecht
Die Verwicklung in einen Unfall ist eine unangenehme Angelegenheit. Selbst wenn hoffentlich Personenschäden ausgeblieben sind, kommt es vor allem bei der Schadensregulierung - ob mit der eigenen Haftpflichtversicherung, der des "Unfallgegners" oder diesem selbst - häufig zu Problemen.
Die durch den Unfall bedingte Reparatur und die notwendigen Formalitäten möchte man natürlich schnellstmöglich erledigt wissen, so dass die ganze Angelegenheit nicht länger für Beunruhigung und Belastung sorgt.
Wichtig hierfür ist eine möglichst genaue Schadensdokumentation, idealer Weise durch einen Sachverständigen, und dann eine kurzfristige Schadensregulierung.
Bedenken Sie bitte, dass Sie nicht verpflichtet sind, mit Kosten in Vorlage zu treten, soweit Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Bei Verkehrsunfällen ist es aufgrund der Komplexität und Schwierigkeit der Schadensaufklärung und -regulierung stets angemessen, sich rechtlichen Rat einzuholen.
Häufig stehen Ihnen neben dem Anspruch auf Ersatz der Unfallkosten selbst (z.B. Reparatur) noch weitere Ansprüche zu (z.B. Nutzungsausfall, Erwerbsausfall, Mietwagenkosten, etc.).
Ich vertrete meine Mandanten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen gegen andere Unfallbeteiligte und deren Haftpflichtversicherungen. Auch bei der Abwehr dieser Ansprüche berate ich Sie und prüfe vollumfänglich das Bestehen und die Geltendmachung Ihrer Rechte.
Ferner vertrete ich Sie bei Anhörungs- bzw. Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Verfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden sowie bei der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Eine umfassende Beratung und Vertretung erwartet Sie insbesondere zu folgenden Bereichen:
- Bußgeldverfahren
- Ordnungswidrigkeiten
- Führerscheinentzug
- Fahrerlaubnisentzug
- Verkehrsunfälle und deren Regulierung
- Alkohol im Straßenverkehr
- Drogen im Straßenverkehr
- Autokauf und Leasing
Um die Bearbeitung effektiv und zielgerichtet gestalten zu können, sollten Sie mir schon im Vorfeld der Beratung sämtliche relevante Unterlagen zur Verfügung stellen. Dazu gehören z.B.:
- Kaufvertrag
- Leasingvertrag
- Anhörungsbogen
- Unfallbericht Polizei
- Sachverständigengutachten
- Vorkorrespondenz der gegnerische Seite (z.B. Versicherung)
- Bußgeldbescheid
- Ärztliche Gutachten/Atteste
- Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherung des Gegners
- Rechtsschutzversicherungsunterlagen
Forderungseinzug
Meine anwaltliche Dienstleistung beim Forderungseinzug erstreckt sich von dem ersten Aufforderungsschreiben über die Möglichkeiten im Mahnverfahren (z.B. Beantragung und Erlass eines Mahnbescheides), der Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Gerichtsvollzieher bzw. den Vollstreckungsauftrag durch den Gerichtsvollzieher bis hin zum Gerichtsverfahren.
Im Einzelnen findet eine umfassende Beratung und Vertretung insbesondere in folgenden Bereichen statt:
- Vorgerichtliche Forderungsverfolgung
- Vorgerichtlicher Einigungsversuch mit dem Gegner (z.B. Vergleichsgespräche)
- Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides
- Gerichtliche Vertretung bei bestrittener Forderung
- Einleitung der Zwangsvollstreckung
- Beauftragung eines Gerichtsvollziehers
- Gehaltspfändung
- Kontopfändung
Da Fristen laufen und diese unbedingt einzuhalten sind, sollten Sie entsprechend zügig handeln, damit ich Ihre Interessen bestmöglich vertreten und wahren kann.
Um die Angelegenheit auch in Ihrem Sinne effektiver und zielgerichteter bearbeiten zu können, sollten folgende Unterlagen - soweit vorliegend - bereits vor dem ersten Termin zur Verfügung gestellt werden:
- Verträge
- Außergerichtliche Mahnschreiben
- Außergerichtliche Korrespondenz
- Name, Adresse, Gesellschaftsform und Vertreter des Gegners
- Rechtsschutzversicherungsunterlagen
Sprechen Sie mich an!
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt einen zentralen Bereich der Existenz eines jeden Einzelnen.
Die Erwartungen des Arbeitgebers können hier leicht mit denen der Arbeitnehmer kollidieren, da der Arbeitgeber die Verantwortung und das wirtschaftliche Risiko für das Unternehmen trägt. Zwischen Arbeitgebern und abhängig Beschäftigten kommt es daher aus verschiedenen Gründen zu Interessengegensätzen, so dass Arbeitsverhältnisse in einem besonderen Maße streitträchtig sind.
Ich berate und vertrete Sie sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite. Unternehmen und Arbeitnehmer finden in mir einen Ansprechpartner für die einzelnen Stadien eines Arbeitsverhältnisses, in denen es zu Fragen oder Konflikten der jeweiligen Parteien kommen kann.
Meine anwaltliche Dienstleistung erstreckt sich auf die Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses, während des Arbeitsverhältnisses und bei der möglichen Beendigung eines solchen.
Bei Arbeitnehmern steht also neben der Interessenwahrung im Arbeitsleben sowie der Kündigungsschutz, die Verhandlung von Abfindungen im Vordergrund.
Für Sie sollen Lösungsansätze ziel- und interessenbewusst analysiert werden, um eine praxisnahe und interessengerechte Lösung zu erarbeiten und Ihre Rechte zu wahren.
Inhaltlich kann sich die Beratung und Vertretung (z.B. Gestaltung, Erstellung, Verhandlung) insbesondere auf folgende Beratungsfelder beziehen:
- Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Auswirkungen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses
- Abfindungen
- Abmahnungen
- Aufhebungsverträge/ Abwicklungsvereinbarungen
- Entgeltfortzahlung/ Lohnansprüche
- Vertretung in Kündigungsschutzverfahren
- Betriebsvereinbarungen
- Elternzeit
- Mutterschutz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Urlaub
- Lohn- und Arbeitszeitmodelle
- Teilzeit und Altersteilzeit
- Erziehungsgeld
- Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz
Beachten Sie, dass es vor allem bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses wichtig ist, zügig tätig zu werden. Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe, da möglicherweise Fristen laufen.
Ein Arbeitnehmer, der gerichtlich erstreiten will, dass seine Kündigung ungerechtfertigt oder unwirksam ist, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Auch ein Arbeitgeber muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des Kündigungsgrundes die fristlose Kündigung aussprechen.
Um eine rechtzeitige Bearbeitung gewährleisten und die Chance auf eine zufriedenstellende Lösung hoch halten zu können, sollten bereits vor dem ersten Termin sämtliche relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt werden; z.B.:
- Arbeitsvertrag
- Abmahnung
- Kündigungsschreiben
- Name, Adresse, Gesellschaftsform und Vertreter des Arbeitgebers
- Rechtsschutzversicherungsunterlagen
- Tarifvertrag
Sollte Ihnen die geographische Entfernung zu meiner Kanzlei zu groß sein, kann ich insbesondere Rechtssuchenden aus z.B. Niedersachsen, Hessen und Thüringen für arbeitsrechtliche Angelegenheiten die Rechtsanwälte Reuter & Richter empfehlen.
Zudem wird im Arbeitsrecht mit den Kollegen Kluck Rechtsanwälte kooperiert.
Sportrecht
Die Tätigkeit in sportrechtlichen Angelegenheiten umfasst insbesondere
- die Beratung bezüglich sportspezifischer Verletzungen und Schadensfälle
eines Einzelnen (auch Haftung), - die Beratung von Vereinen bezüglich rechtlicher Fragen (Vereinsrecht),
z.B.Ausgestaltung von Sponsoren- und Werbeverträgen, Korrespondenz mit der
Sportgerichtsbarkeit, und - Sportlerberatung und Spielervermittlung
Die Sportlerberatung und Spielervermittlung soll jungen Sportlern als Orientierungshilfe im Leistungssport dienen bzw. sie sogar auf dem Weg in den professionellen Sport unterstützen.
Sozialrecht
Bei der Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten handelt es sich insbesondere um folgende Punkte:
- Krankenkassenrecht
- Überprüfung Ihrer Bescheide (ALG I, ALG II "Hartz IV")
- Pflegestufe
- Rentenansprüche
- Erwerbsunfähigkeit
- Seniorenrecht
Betreuungsrecht
Als Nachfolgerin der Vormundschaft ist die Betreuung eine gesetzliche Vertretung, bei der die Interessen des Betreuten gegenüber unterschiedlichsten Stellen und Institutionen zu vertreten sind, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Vermietern, Heimen, Pflegeversicherungen etc.
Im Betreuungsrecht finden überwiegend sozialrechtliche Normen Anwendung (? Verlinkung Sozialrecht).
Personen, die eine Betreuung in Anspruch nehmen können:
- Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen,
geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder
teilweise nicht besorgen können.
Pflichten und Tätigkeitsfeld eines Betreuers?
Zu den Pflichten des Betreuers gehört es, die Interessen des jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen seines Aufgabenkreises zu vertreten.
Als mögliche Aufgabenkreise eines Betreuers sind vor allem folgende zu nennen:
- Aufenthaltsbestimmung
- Behördenangelegenheiten
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Wohnungsangelegenheiten
Beteiligte am Betreuungsverfahren?
Neben dem Betreuer und dem Betreuten selbst, sind ferner das Betreuungsgericht (Abteilung beim zuständigen Amtsgericht) und die Betreuungsbehörde (Betreuungsstelle der Stadt/ Gemeinde) an einem Betreuungsverfahren beteiligt.
Die Bestellung zum Betreuer ergeht per Beschluss des zuständigen Betreuungsgerichts. Die dort beschäftigten Betreuungsrichter und Rechtspfleger fungieren als staatliche Entscheidungsträger im Betreuungsrecht und haben zu prüfen, ob eine Betreuung notwendig ist und wer zum Betreuer zu bestellen ist.
Darüber hinaus überwachen sie die Arbeit des Betreuers. Besonders einschneidende Maßnahmen des Betreuers haben sie zu genehmigen.
Die jeweils zuständige Betreuungsbehörde soll die Betreuer mit Rat und Tat unterstützen, kann auf der anderen Seite aber auch vom Gericht für die Aufklärung von Sachverhalten und der Suche nach geeigneten Betreuern beansprucht werden. In der Regel hat sich ein angehender Betreuer zunächst bei der Betreuungsbehörde für das Amt des Betreuers zu bewerben.